Für Sie zusammengefaßt, hier die wichtigsten und aktuellen Informationen für die "Heilmittelverordnung Nr. 18 für Ergotherapie"
Für die Verordnung von Ergotherapie finden Sie im Indikationskatalog "Maßnahmen für Ergotherapie" die passenden Diagnosegruppen.
Nach der Erstverordnung können Sie i.d.R. mehrere Folgeverordnungen mit jeweils 10 Therapieeinheiten ausstellen.
Gesamtverordnungsmengen (Behandlungsobergrenzen) im Regelfall gelten pro Diagnose. Nach einer Therapiepause von 12 Wochen liegt ein neuer Regelfall vor.
Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls setzen Sie die Ergotherapie weiter fort, wenn sie medizinisch begründet und angezeigt ist. (unterer Abschnitt der Heilmittelverordnung)
Auch wenn die Gesamtverordnungsmenge überschritten ist. Ein Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen wird immer seltener.
Diagnose und Leitsymptomatik fassen Sie im Indikationsschlüssel zusammen, den Sie als dreistelligen Code einfach auf der Heilmittelverordnung eintragen.
Zu meinen Ergotherapie-Leistungen gehören:
die psychisch-funktionelle Behandlung, die motorisch-funktionelle Behandlung, die sensomotorisch-perzeptive Behandlung,
das Hirnleistungstraining, das ADL(alltäglich Dinge des Lebens)-Training und Hausbesuche.